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   BVerwG, 28.06.1956 - I C 23.56   

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https://dejure.org/1956,185
BVerwG, 28.06.1956 - I C 23.56 (https://dejure.org/1956,185)
BVerwG, Entscheidung vom 28.06.1956 - I C 23.56 (https://dejure.org/1956,185)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juni 1956 - I C 23.56 (https://dejure.org/1956,185)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 3, 355
  • NJW 1957, 762
  • MDR 1956, 699
  • ZMR 1956, 394
  • DVBl 1957, 134
  • BB 1956, 765
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 15.12.1955 - I C 1.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1956 - I C 23.56
    Die Meinung des Klägers, daß die Ausländerpolizeiverordnung als Ganzes nicht mehr angewandt werden könne, trifft, wie der Senat bereits in seinemUrteil vom 15. Dezember 1955 - BVerwG I C 1.54 - entschieden hat, nicht zu.
  • BVerwG, 12.01.1956 - I C 42.55

    Klage gegen die Eintragung einer Aufenthaltserlaubnis für eine heimatlose

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1956 - I C 23.56
    Wie der erkennende Senat bereits entschieden hat(Urteil vom 12. Januar 1956 - BVerwG I C 42.55 -), haben die heimatlosen Ausländer kraft Gesetzes, ohne daß sie einer besonderen Aufenthaltserlaubnis nach der Ausländerpolizeiverordnung vom 22. August 1938 (RGBl. I S. 1053) - APVO - bedürfen, das Recht zum Aufenthalt in der Bundesrepublik.
  • BVerwG, 08.11.1956 - I C 169.55

    Rechtsmittel

    Daß die Ausländerpolizeibehörde gegen einen heimatlosen Ausländer, den sie ausweisen will, ein Aufenthaltsverbot nach den Vorschriften der Ausländerpolizeiverordnung erläßt, ist, wie der erkennende Senat in seinemUrteil vom 28. Juni 1956 - BVerwG I C 23.56 - ausgeführt hat, unbedenklich, sofern nur die in § 23 Abs. 1 bis 3 des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet vom 25. April 1951 (BGBl. I S. 269) - HAG - enthaltenen Vorschriften über die Ausweisung von Angehörigen dieses Personenkreises beachtet sind.

    Wie der Senat in seinerEntscheidung vom 28. Juni 1956 - BVerwG I C 23.56 - dargelegt gelegt hat, ist aus Gründen des Rechtsschutzes diese Vorschrift bereits bei Erlaß eines Aufenhaltsverbots gegen einen heimatlosen Ausländer zu beachten und erforderlichenfalls das Aufenthaltsverbot mit entsprechenden Einschränkungen zu versehen.

  • BVerwG, 31.01.1964 - IV C 101.63

    Wahrung einer Rechtmittelfrist durch Einwurf der Rechtsmittelschrift in das

    Dies folgt schon aus der umfangreichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts über die Nachtbriefkästen und die damit zusammenhängenden Fragen (vgl. insbesondere Bundesverwaltungsgericht - BVerwG I C 23.56 - III B 171.61 - VIII B 18.60 - und vor allem - I C 158.60 - in MDR 1962, 595, NJW 1962, 1268).
  • BVerwG, 17.01.1957 - I C 65.56

    Voraussetzungen für eine Anerkennung als politisch Verfolgter i.S.d. Art. 16 Abs.

    Dies hat der Senat für den Fall des heimatlosen Ausländers (§ 23 des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet vom 25. April 1951 [BGBl. I S. 269]) im Urteil vom 28. Juni 1956 - BVerwG I C 23.56 - (BVerwGE 3, 355 [BVerwG 28.06.1956 - I C 23/56]) bereits entschieden.
  • VG Gießen, 09.05.2000 - 9 E 30643/94

    Unzulässige Abschiebung von Kosovo-Albanern in die Bundesrepublik Jugoslawien

    Die Abschiebung würde dann oft bereits durchgeführt sein, bevor der Antragsteller eine gerichtliche Nachprüfung der Frage überhaupt beantragen kann, ob er in ein sicheres Gebiet abgeschoben wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.06.1956 - I C 23.56 -, BVerwGE 3, 355, 359 zu § 23 des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet und Urteil vom 14.07.1959 - I C 174.58 -, BVerwGE 9, 83, 85 zu Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskonvention).
  • BVerwG, 17.01.1957 - I C 166.56

    Rechtsmittel

    Für die Befugnisse, die der Ausländerpolizeibehörde durch § 5 Abs. 1 Satz 2 Buchst. b, f und i APVO eingeräumt sind, können sich allerdings im Einzelfall, worauf der Senat bereits mehrfach hingewiesen hat (vgl. Entscheidungen vom 28. Juni 1956 - BVerwG I C 23.56 - [BVerwGE 3, 355] , vom 25. Oktober 1956 - BVerwG I C 58.56 - [DVBl. 1957 S. 57] und auch vom 17. Januar 1957 - BVerwG I C 167.56 -), Einschränkungen aus den Grundrechtsarktikeln ergeben, soweit sie für alle Menschen gültig sind, ferner aus den allgemeinen Regeln des Völkerrechts, der Konvention zum Schütze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (BGBl. 1952 II S. 685 und 1954 II S. 14), ferner aus der Genfer Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (BGBl. 1953 II S. 559 und 1954 II S. 619) sowie aus dem Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet vom 25. April 1951 (BGBl. I S. 269).
  • BVerwG, 03.07.1961 - VIII B 48.60

    Einwerfen der Rechtsmittschrift am letzten Tag der Frist in das Postfschließfach

    In seinem Urteil vom 28. Juni 1956 - BVerwG I C 23.56 - hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, den Revisionskläger treffe kein Verschulden, wenn der zuständige Postbote versucht habe, den Brief mit dem Revisionsschriftsatz am letzten Tage der Revisionsfrist spät nachmittags oder abends auszutragen, er den Brief aber nicht abliefern konnte, weil die Geschäftsstelle des Oberverwaltungsgerichts bereits geschlossen, ein Spätdienst der Geschäftsstelle nicht eingerichtet und ein Nachtbriefkasten nicht vorhanden war.
  • BVerwG, 15.12.1966 - I B 63.66

    Versehen des Aufenthaltverbots eines Ausländers mit einer Einschränkung

    Der Senat sieht die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache in der Frage, wann ein Aufenthaltsverbot mit der Einschränkung versehen werden muß, daß der Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden darf, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht ist (vgl. Entscheidungen des I. Senats BVerwGE 3, 355; 4, 235 [BVerwG 17.01.1957 - I C 34/56][238]; 9, 83 sowie § 14 Ausländergesetz).
  • BVerwG, 07.04.1964 - I B 64.64

    Rechtsmittel

    Eine solche Einschränkung ergibt sich, wie der erkennende Senat in seinemUrteil vom 28. Juni 1956 - BVerwG I C 23.56 - (BVerwGE 3, 355) dargelegt hat, u.a. aus § 23 des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet vom 25. April 1951 (BGBl. I S. 269).
  • BVerwG, 05.09.1960 - I B 112.60

    Erlass eines Aufenthaltsverbotes gegen einen Ausländer - Verbot des Aufenthalts

    Gewiß hätte nach der späteren Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteil vom 28. Juni 1956 [BVerwGE 3, 355]) bereits bei Erlaß des Aufenthaltsverbots klargestellt werden müssen, ob der Kläger nach Rumänien oder einem anderen Ostblockstaat ausgewiesen oder abgeschoben werden darf.
  • BVerwG, 17.01.1957 - I C 167.56

    Rechtsmittel

    Ob und inwieweit diese Vorschriften zum Zuge kommen, ist, worauf der Senat mehrfach hingewiesen hat, im Einzelfall zu prüfen (vgl. Entscheidungen vom 28. Juni 1956 - BVerwG I C 23.56 - [BVerwGE 3, 355] und vom 25. Oktober 1956 - BVerwG I C 58.56 -).
  • BVerwG, 19.12.1959 - V B 133.59

    Rechtsmittel

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